Philipp Ernst von Berlichingen zu Hornberg bekundet, dass er, nachdem sein Ahnherr Gottfried von Berlichingen unterm 3. Juli 1522 (donnerstag nach visitationis Mariae) dem Konz Volck von Neckarelz (Elntz) die Schankstatt zu Neckarzimmern samt Rechten und Zugehörungen erblich verliehen hat und diese seither wiederholt verkauft worden ist, den "Hans Zimerman" als derzeitigen Inhaber neuerlich und erblich damit belehnt hat. Für notwendige Baumaßnahmen liefert die Herrschaft das Holz, die Untertanen (arme leute) in Neckarzimmern und Steinbach sind verpflichtet, dazu mit Hand- und Fuhrfronen beizutragen. [Außer dem Wirt] ist niemand berechtigt, in Neckarzimmern und Steinbach Fremde gegen Geld zu beherbergen. Desgleichen darf niemand am Ort gewerblich Wein ausschenken, es sei denn eigenes Gewächs, jedoch ohne Reichung von Speisen und gegen Zahlung von 6 Pfennig Ungeld an den Wirt. Wer eigenen Wein feilbietet, soll diesen entsprechend altem Herkommen "allweg eins pfennigs neher geben dann der würdt". Der jährlich auf Cathedra Petri [= 22. Februar] nach Hornberg zu liefernde Erblehnzins beläuft sich auf 7 Gulden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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