Urteilsspruch des Schultheißen, Amtsverwesers und der Richter des Stadtgerichts zu Horb in der Klagesache zwischen dem Amtmann Augustein Eberhard zu Horb als dem Vertreter des Erzherzogs Ferdinand von Österreich, und Christina Vollmarin, Witwe des etliche Zeit im Dienste des Junkers Friedrich von Ow zu Wachendorf gestandenen Mitbürgers Bernhard Wayer als Kläger einerseits und Hanns Schibel und Hanns Hertkorn, beide von Weitingen, als Beklagte andererseits, wegen der am Abend des S. Sebastianstag vor dem Müllertor auf dem Wege nach Hause durch die Beklagten an Bernhard Wayer verübten Verwundung mit Todesfolge. Die Beklagten werden zur Hinrichtung durch das Schwert verurteilt und ihre Güter dem Erzherzog zugesprochen.
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Urteilsspruch des Schultheißen, Amtsverwesers und der Richter des Stadtgerichts zu Horb in der Klagesache zwischen dem Amtmann Augustein Eberhard zu Horb als dem Vertreter des Erzherzogs Ferdinand von Österreich, und Christina Vollmarin, Witwe des etliche Zeit im Dienste des Junkers Friedrich von Ow zu Wachendorf gestandenen Mitbürgers Bernhard Wayer als Kläger einerseits und Hanns Schibel und Hanns Hertkorn, beide von Weitingen, als Beklagte andererseits, wegen der am Abend des S. Sebastianstag vor dem Müllertor auf dem Wege nach Hause durch die Beklagten an Bernhard Wayer verübten Verwundung mit Todesfolge. Die Beklagten werden zur Hinrichtung durch das Schwert verurteilt und ihre Güter dem Erzherzog zugesprochen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 13 U 133
J 13 I_Bü 3a
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 13 Sammlung Wirth
Sammlung Wirth >> Urkunden >> Urteilssprüche und Vergleiche
1574 Februar 19 (den neunzehenden tag februari von Christi geburt alls man zallt funffzehenhundert vier und sibenzig iar)
1
23,5 x 59 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Pergament Rand/Fleck
Siegler: Stadt Horb
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: angehängtes Siegel
Siegler: Stadt Horb
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: angehängtes Siegel
Eberhart, Augustein; Amtmann zu Horb
Horb am Neckar FDS; Gericht
Horb am Neckar FDS; Schultheiß
Weitingen : Eutingen im Gäu FDS
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ