Urteilsspruch des Schultheißen, Amtsverwesers und der Richter des Stadtgerichts zu Horb in der Klagesache zwischen dem Amtmann Augustein Eberhard zu Horb als dem Vertreter des Erzherzogs Ferdinand von Österreich, und Christina Vollmarin, Witwe des etliche Zeit im Dienste des Junkers Friedrich von Ow zu Wachendorf gestandenen Mitbürgers Bernhard Wayer als Kläger einerseits und Hanns Schibel und Hanns Hertkorn, beide von Weitingen, als Beklagte andererseits, wegen der am Abend des S. Sebastianstag vor dem Müllertor auf dem Wege nach Hause durch die Beklagten an Bernhard Wayer verübten Verwundung mit Todesfolge. Die Beklagten werden zur Hinrichtung durch das Schwert verurteilt und ihre Güter dem Erzherzog zugesprochen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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