Der Würzburger Bischof Hermann [von Lobdeburg] beurkundet: Zwischen dem Kloster St. Stephan und den Vorfahren des Liutold von Güntersleben war es zu Streitigkeiten wegen des Zehnten in Güntersleben (Gvntersleibe) gekommen. Daraufhin hatte sich das Kloster mit dessen Großvater vertraglich dahingehend geeinigt, dass dieser den Zehnten gegen einen jährlichen Anerkennungszins auf Lebenszeit innehaben soll. Nach seinem Tod sollte er dann an das Kloster fallen. Daran haben sich aber seine Nachkommen nicht gehalten. Vielmehr hat nun Liutold, der Sohn des Albert von Güntersleben, den Zehnt dem Kloster widerrechtlich entzogen. Um die Streitigkeiten beizulegen haben sich nun beide Parteien vor dem Bischof geeinigt. Der Abt des Klosters St. Stephan Friedrich leiht Liutold von Güntersleben 80 Mark Silber und erhält dafür den Zehnten als Pfand. Sollte Liutold den Zehnt auslösen, dann fällt er auf Lebenszeit an ihn und seine Tochter Christina. Nach deren Tod erhält aber das Kloster unabhängig davon, ob sie Erben hinterlassen oder nicht, den Zehnt. Von dem Anerkennungszins entrichten für die Dauer der Verpfändung die Hälfte der Abt und die andere Hälfte Liutold und seine Tochter. Zeugen: Der Domdekan Gottfried [von Schweigern], der Domkantor Friedrich [von Rottenbauer], der Domscholaster Arnold [Kämmerer], die Domherren Burkhard von Ebersberg, Hermann und Berthold von Wildberg und Heinrich Cremesarius sowie Richalm Hake, Heinrich Wolfolt, Richolf von der Eisernen Hose (Isenhosen), Herold Lewere, der Sohn des Truchsessen Ekehard, der Hofschultheiß Gernot, Markward Cruso, Heinrich von Thüngersheim (Dungersheim), Heinrich von Büchold (Buchelt), Reinhard und Günter von Bopfingen (Bophingen) und viele andere. Aussteller: Bischof von Würzburg. Empfänger: Kloster St. Stephan