Hans von Gemmingen, genannt Giener, reversiert gegen Pfalzgraf Friedrich I. über ein gemeinsam mit seinem Bruder Dieter erhaltenes Mannlehen, das zur Herrschaft Weinsberg gehört, nämlich die Hälfte des Getreidezehnten sowie einen Hof zu Rohrbach am Gießhübel (Rorbach zum Gißubel) und 8 Malter Korn und Hafer von einem Gut zu Eppingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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