Erbpacht
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E1 A 35
Vorl. Nr.: 38
35
E1 A Urkunden
Urkunden >> Gesammelte Urkunden >> Aldenhoven
3. Juni 1487
Enthält: Tzander Bruwer zu Aldenhoven und seine Frau Hilla bekunden, von Weiter van Solroed und dessen Frau Hilwich sowie Hynrich, Sohn Arnoltz von Gressenich und der gen. Hilwich, eine Hofstatt mit einer Scheuer, gelegen binnen Aldenhoven neben dem Gut Gortz van Seirstorp und vorne stoßend an die gemeynde gasse, de up de Bach geyt, zum Erbzins in Höhe von 6 Mark Jülicher Währung (Gulchs geltz) gepachtet (an genomen) zu haben, zu zahlen jährlich auf St. Martinstag [1 1 . Nov .] . Bei Nichtzahlung fällt die Hofstatt einschließlich aller Meliorationen (besserien) wieder an die Verpächter zurück, so daß diese darüber nach Belieben verfügen können. Goedart Gryn und Werner Nyckell haben als Lehnmannen der Dompropstei die Übertragung vorgenommen (geerfftind geguet ind . . . unter1ft ind untguet)
Archivale
Aussteller: Siegler: die beiden Lehnmannen sowie die Schöffen zu Aldenhoven mit ihrem SchöffenturnssiegeL - up sent Herosmus daich des hilgen buyschoff
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:41 MEZ