Lehnrevers von Georg Dithelm ausgestellt an H. Graf Johannsen über nachstehende rechte Mannlehen, die Äcker und Wiesen hinter der Mühle, die Hans Löhrs gewesen, ausgenommen ein Acker und Wiesenfleck unter dem Flohberg gelegen, daß da zinshaftig ist, wobei H. Graf Johannsen die Gnad getan, daß seine Söhne und Töchter die vorgeschriebene Güter erben mögen, doch das letztere, falls dieselbe durch einen Mann vertreten werden sollten als Mannlehens Recht ist, auch sollen die genannten Güther bethhaftig bleiben und die Töchtern aus des obgenannten H. Grafen Dienste nicht greifen; sodann hat nach solchem Lehnrevers Jörg Dithelm ferner zu rechtem Mannlehn empfangen alle die Güter, die Peter Bickenbach zu Faulenbach vorher von ehgenannten H. Graf Johannsen zu Lehen gehabt, nichts ausgenommen, welche aber allhier nicht benannt, noch specifiziert sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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