König Heinrich III. bestätigt dem Stift Herford die Schenkung der Höfe Arenberg und Leudesdorf - mit dem ausdrücklichen Verbot sie nicht zu Lehen zu geben - so wie das recht freier Äbtissinwahl und die Immunität seiner Besitzungen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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