Albert, König von Sachsen, Franz Joseph I., Kaiser von Österreich, und Ferdinand IV., Großherzog von Toskana, vereinbaren die Ehe zwischen dem späteren König Friedrich August III. und Ludovica von Österreich-Toskana und regeln den Ort der Zeremonie, den Verzicht auf ihre Erb- und Thronansprüche und die Mitgift der Braut in Höhe von insgesamt 205.000 Gulden, die vom österreichischen Kaiser und ihrer Mutter, Alix von Bourbon-Parma gestellt werden muss und die Friedrich August ihr zur Verfügung stellen muss. Der Privatbesitz und der Zugewinn in der Ehe werden der Braut belassen. Der Bräutigam muss für ihren Unterhalt und ihre Witwenversorgung aufkommen. Der Braut wird das Recht zugesprochen, nach Friedrich Augusts Tod mit Einwilligung der jeweiligen Familienoberhäupter neu zu heiraten und ein eigenes Testament aufzustellen. Sollte sie dies nicht tun, fällt ihr Erbe dem nächsten Intestatserben zu. Der Ehevertrag soll innerhalb von 14 Tagen von den drei Ausstellern ratifiziert werden

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Sächsisches Staatsarchiv
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