Die Salzschankbefugnis des Ritterguts Seerhausen, hierinnen ist auch etwas über die Frage, ob der Salzschank nach hiesiger Landesverfassung ad regalia gehöre, ingleichen was für Beweise dieser Salzschankbefugnis contra fiscum mit Bestanderechten gebracht werden können, befindlich

Vollständigen Titel anzeigen
Sächsisches Staatsarchiv
Objekt beim Datenpartner