Lorenz Kruß (Krauss) aus Oberstetten, wegen Wildfrevels im württembergischen Forst und wegen Bruchs einer früheren Verschreibung vom Forstmeister Adolf Höniger zu Hettingen gef., jedoch auf Bitten seiner Freunde und Gönner anstatt der verwirkten Leibesstrafe mit einer Geldstrafe von 20 fl und 1 "Fachgulden" belegt, gelobt eidlich, auf Mahnung der württembergischen Amtleute sich jederzeit wieder zu stellen, zeitlebens ohne Erlaubnis kein Waidwerk mehr zu treiben, und schwört U. Er stellt zur Sicherheit fünf Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung oder bei Aufdeckung anderer Wildfrevel, die er nicht gestanden, der Herrschaft binnen Monatsfrist 60 fl zu bezahlen. - Bürgen: 1) Hans Krauss, sein Bruder aus Oberstetten 2) Kaspar Kur aus Wilsingen 3) Peter Mayer aus Oberstetten 4) Urban Koch und 5) Jakob Koch, seine Schwäger aus Oberstetten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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