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1462 Dez. 2: Urteil von Vogt und Richtern der Stadt Urach zwischen dem Kirchherrn zu St. Floriansberg, Heinrich Hug, und der Stadt Metzingen, die Nutzung eines der St. Florianspfründe gehörigen Ackers durch "die von Metzingen" betr.
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1462 Dez. 2: Urteil von Vogt und Richtern der Stadt Urach zwischen dem Kirchherrn zu St. Floriansberg, Heinrich Hug, und der Stadt Metzingen, die Nutzung eines der St. Florianspfründe gehörigen Ackers durch "die von Metzingen" betr.