Mattheus Herbrot, Notar und Bürger zu Augsburg, wohnhaft in Ravensburg, beurkundet eine von Christoph Creutzer ("Kreyzer") namens des Abts Gerwig [Blarer] von Weingarten und Ochsenhausen, des Koadjutors und der Konventualen sowie der weltlichen Amtleute des Klosters Weingarten vorgenommene Protestation. Sie betrifft die Sterbfallabgabe, die dem Kloster beim kinderlosen Tod einer leibeigenen Person zusteht. Diese besteht aus dem Hauptrecht, d.h. dem besten Gewand, mit dem die Person am Stolzen Montag zur Kirche und Straße geht, und dem besten Hauptvieh, sowie eines Drittels des Nachlasses. Als das Kloster diese Abgabe nach dem Tod der Eheleute Jakob und Margreta Sinner oder Siener in Marbach erheben wollte, verboten die erbtruchsessischen Amtleute zu der Scheer ("Schär") sowie der Amman in Marbach den Erben, die Abgabe zu leisten. Weingarten protestiert gegen diese Spoliation oder Beraubung und behält sich Schadenersatzforderungen gegen die Truchsessischen vor, falls die Erben den Nachlaß verschwenden. Rückvermerk mit Bericht des Notars über die am 11. November erfolgte Zustellung bei den waldburgischen Amtleuten in Scheer David Goldstainer, Obervogt, Wilhelm Amberg, Untervogt, und Martin Stainebrun, Hausvogt, sowie bei Hans Apt, Ammann in Marbach.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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