Franz Ignaz Schenk von Stauffenberg, Herr auf Rißtissen, Horn und Fischbach, belehnt seinen verbürgerten Untertanen Georg Barten mit einem Hofgut im Oberdorf von Rißtissen an der Hirtgasse und Landstraße mit allen Rechten und Gerechtigkeiten und Ein- und Zugehörungen, das früher sein Vorfahr Michel Ady der Junge innehatte. Zu dem Hofgut gehören nach dem Inhalt des Urbars und Bestandprotokolls ein Haus mit Hofreite, Stadel und Garten und 36 Jauchert Acker in allen drei Öschen und 22 Tagwerke Wiesen, deren Lage mit Angabe der Flur und der Anstößer im einzelnen genannt wird. Für das Hofgut muss der Belehnte dem Aussteller und seinen Nachkommen jedes Jahr auf den 11. November (uff Martini zeit) sechs fl für Hauszins, Heugeld, Öl und Weisat, 200 Eier, vier Hennen, acht Hühner, zwei Gänse, 60 Mittelen Roggen und 60 Mittelen Hafer örtlicher Maße und Währung an Zinsen und Gülten ins Schloss liefern. Wenn der Belehnte säumig wird und den Verlust des Bestandbriefes vorgibt oder durch Tod abgeht, fällt das Hofgut wieder an den Aussteller oder seine Nachkommen zurück.