1487 Mai 17 (donnerstag nach dem sontag Cantate) Ludwig von Sickingen, Amtmann zu Weinsberg, beurkundet: In den Auseinandersetzungen zwischen Kloster Schöntal eines- und Heinrich Capler zu Oedheim (Caplan zu Ödhein) und dessen Brüdern andernteils wegen des Zehnten von 4 Morgen Acker beim Dorf Oedheim, gelegen in der Steinbreche (Steynbrechen), hat [Abt Bernhard], Vorgänger des jetzigen Abts Johann [III.], den Heinrich Capler vor dem geistlichen Gericht zu Würzburg verklagt und in den Bann gebracht. Der A. hat zwischen den Parteien gütlich dahingehend entschieden, dass die Capler Schöntal den Zehnten ungeirrt zu überlassen haben. - Beide Parteien erhalten eine Ausf. dieser Urkunde. Siegler: der A. Ausf. Perg. - 1Sg., besch., in Perg.-Hülle: Schriftproben und Stellen aus dem Hohen Lied, lat. - Rückadresse: Schöntal - Rv.: Eyn Entschied zwüschen unns und Heinrichen Caplan von wegen einß Ackers in der Steynbrechen gelegen, den Zehennden berürn etc.