Testament der Eltern beider Parteien, Wilhelm Friedrich Beissel von Gymnich und Maria Magdalena von Metzenhausen, von 1712, wodurch der ältere Sohn Georg Anton Dominikus zum Universalerben bestellt wurde, der dem jüngeren Sohn Johann Anton Joseph nach des Vaters Tod jährlich 200 Rtlr. und bei seiner eventuellen Verehelichung eine einmalige Abfindung von 4000 Rtlr. zahlen sollte. Johann Anton Joseph wollte nach seiner kürzlich erfolgten Eheschließung mit der Tochter des kurpfälzischen Amtmanns zu Simmern, von Martial, die Bestellung seines Bruders zum Universalerben nur für den Fall verstanden wissen, daß dieser aus seiner Ehe mit Anna Maria Franziska Freifrl. von Frankenstein männliche Nachkommen haben würde, nach deren „Abgang“ er jetzt die Hälfte des Gesamterbes forderte. Nach letzten Handlungen 1724 abschließender Completum-Vermerk vom 11. Okt. 1808.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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