Der Notar Johannes Dagobert Fritz beurkundet die Verkündung des Schreibens vom 28. Mai 1721, mit dem Markgräfin Franziska Sibylla Augusta von Baden dem Kloster Frauenalb den Salzhandel verbietet, es zur Zahlung schuldiger Steuern und Abgaben auffordert, Rechnungslegung verlangt und gewährte Kapitaldarlehen kündigt.