Papst Innozenz VI. gebietet dem Abt zu Michelfeld und dem Abt zu Weißenohe ("Weißenaw") sowie dem Propst zu Neunkirchen, demnach die Stadt Bamberg neun Meilen und also eine ganze Tagesreise von Nürrnberg gelegen, daher den nach Bamberg an das Geistliche Gericht zitierten Bürgern teils wegen der Weite des Weges, teils wegen Unsicherheit der Straßen zu erscheinen fast ungelegen und beschwehrlich, dass der Dechant von Bamberg oder desselben Gewalthaber seine Gerichtsstatt in geistlichen Sachen in der Stadt Nürnberg zu halten und daselbst Recht gesprochen werden soll. Deswegen und dass dem gefolgt werden möge, haben gedachte Äbte und Propst zu beachten. - Siegler: der Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg
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