Johann Graf zu Sayn, Herr zu Homburg bekennt, dass er Wernher Benger, Bürger zu Siegen, und Irmentrud, dessen ehelicher Hausfrau, 50 gute schwere oberländische rheinische Goldgulden, Frankfurter Währung aus Darlehen schuldig sei, verspricht solche binnen 2 Jahren vom Tage des Briefes an gerechnet zurückzuzahlen und solche mit dritthalb Gulden jährlich aus seiner Renterei zu Hachenburg zu verzinsen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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