König Friedrich (IV.) konfirmiert seinem Rat Weiprecht (Wyprecht) von Helmstatt (Helmstat) die Reichssteuern der Städte Heilbronn (Hailprunn) und Wimpfen (Wimpfen), die er, Anna (Ann) von Hirschhorn (Hirßhorn), Ehefrau Walters von Hürnheim (Hurnheim), und die Kinder Hermanns von Rothenstein (Rotenstein) und seiner Hausfrau Elisabeth (Elsbeth) von Hirschhorn (Hirßhorn) je zu 1 Drittel von Eberhard von Hirschhorn ererbt haben, und gestattet Weiprecht, die zwei anderen Drittel an sich zu bringen, unbeschadet des Widerlösungsrechts des Reichs.