Kaspar Kientzlin zu Neuhausen ("Zum Neuwen Hauß dem edlen und festen Christoph v. Degenfeld..." [Bedeutung?], gefangengesetzt durch Reinhard v. Neuhausen d. Ä., weil er während seines Rechtsverfahrens vor Schultheiß und Gericht zu Hofen gegen Schultheiß und Gericht zu Öffingen hatte verlauten lassen, er werde Reinhard v. Neuhausen zu Hofen als seine Obrigkeit und dessen Untertanen nach Rottweil oder andere Gerichte laden, jedoch auf Fürbitte des Haushofmeisters und der Junker Melchior und Ludwig v. Neuhausen freigelassen, verspricht, weder an das Rottweiler noch an andere Geriche zu appellieren, und schwört U.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...