Johann Graf zu Sayn, Herr zu Homburg, bekennt, von Dechant und Kapitel der Kollegiatkirche St. Cassius in Bonn, die seinem + Vater Johann ihre Zehnten in der Grafschaft Sayn auf 9 Jahre verpachtet hatte, diese jetzt nach Ablauf dieser Zeit aufs Neue gepachtet zu haben, nämlich die Zehnten in den Dörfern Giesenhausen, Bergenhausen und den Nister-Zehnten, die sie in Altenkirchen auszutun pflegten, für 160 oberländische Gulden - zu je 24 von der Albus. Ferner gehört dazu der Zehnt, den sie in Birnbach auszutun pflegten, nämlich der in Rimbach, Wölmersen, Hilkhausen und Werkhausen; ausgenommen ist aber der zu Alpenrod, von dem der Pastor daselbst jährlich 20 Mutt zu seiner Kompetenz, der Graf Johann aber den Rest erhält. Eingeschlossen ist dann noch der Zehnt vom Hof oder Land Koberstein, der dem + Johann Mant von Limbach etliche Jahre verpachtet war, und der zu Berod, den Wilhelm Bertram von Herschbach innehatte. Dem Stift bleiben die Kirchenobrigkeit der "Gedinge" und einige kleine Renten und die Zinshühner aus den Höfen zu Altenkirchen und Birnbach. Die Hintersassen (knechte) des Stifts sollen Lasen und Dienste tragen und Lohn haben wie bisher, auch den Zehnten von Land auf dem Stockhagen in Altenkircher Mark und den Schmalzehnt. 2 Zehnten, der zu Walterschen und der zu Forstmehren verbleiben für Kirchenlicht in Birnbach. Die Knechte und allen anderen Besitz des Stifts will der Graf als Landesherr schirmen und schützen. Dem Leiendecker in Altenkirchen will er für die Dauer der Pachtung jährlich 1 Malter Korn geben, um das Kirchendach zu reparieren, ebensolange den Geschworenen daselbst, wann sie jährlich des Stifts Gerechtigkeit weisen, 1 Malter Hafer.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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