Der Kläger beklagt sich darüber, er sei vor rund 3 Jahren aus seinem Haus Saal (Rheinisch-Bergischer Kr.) und allen seinen im Herzogtum Berg gelegenen Gütern vertrieben und seiner Bitte um ein Gerichtsverfahren sei nicht entsprochen worden, vielmehr habe man ihn gewaltsam zu ergreifen versucht. Der Amtmann habe ihm zustehendes Eckerngeld (Entgelt für Schweinemast im Wald) gewaltsam eingetrieben und sei mit bewaffneter Hand in sein Haus eingefallen und habe diverse Harnische samt komplettem Zubehör entwendet. Der Kläger sieht diese Akte als zu strafenden Landfriedensbruch und bittet um Erstattung seines Besitzes. Der Herzog erklärt für sich und seinen Amtmann, die beklagten Handlungen seien als Zwangsmaßnahmen notwendig und angemessen gewesen, nachdem der Kläger sich (insgesamt zweimal) dem rechtlichen Austrag eines Streites mit Bertram von Lützerode, Amtmann zu Blankenberg, und Wessel Kessel, Kellner zu Bensberg, durch Landesflucht entzogen und sogar Gewaltmaßnahmen ergriffen habe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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