Die eigenmächtige Versorgung durchmarschierender kurtrierischer Kontingente im Amt Camberg durch den kurtrierischen Beamten (und die Klage des nass.-oran. Beamten wegen der übermäßig guten Betreuung der 'zum Kreuzzug gegen den König von Preußen' marschierenden Truppen) ohne Mitwirkung (Kommunikation) des nass.-oran. Amtmanns u.a.m.