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Der Knappe Sander Kuzynchues bekundet, daß er das Haus Borchardinch im Kirchspiel Nottuln (Notlen), Bauerschaft Stockum (Stochern), Dienstmannengut des münsterischen Stifts, mit Zustimmung seines Herrn, des Erwählten und Bestätigten Otto, sowie des Domdekans und -kapitels zu Münster gegen das Haus Bruninch getauscht hat, das im Kirchspiel Darup (Dodorpe), Bauerschaft Hövel (Hovele), liegt und Eigengut der Äbtissin und des Konvents zu Nottuln ist. Er trägt Otto und dem Domkapitel das Haus Bruninch zu Eigen auf und gelobt Währschaft dafür mit der Bedingung, daß Äbtissin und Konvent eine jährliche Rente von 1 Mark münsterischer Pfennige aus dem Haus haben sollen, das er von Otto mit Zustimmung des Domkapitels als Dienstmannengut zu Lehen zurückerhält. Siegelankündigung des Ausstellers. feria secunda proxima post festum exaltacionis sancte crucis

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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