Papst Gregor XIII. befiehlt dem Domkapitel zu Münster, gemäß der Verfügung Pius' IV. und den Bestimmungen des Tridentiner Konzils keinen zum Besitz eines Kanonikats oder einer Präbende zuzulassen, der nicht vorher den katholischen Glaubenseid abgelegt hat. Datum Romae apud S. Petrum. - Caes. Glorierius.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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