Jörg Hwss, aus Steinberg [Kr. Ulm], wegen einer strafbaren Handlung zu Neuenstadt gef., jedoch, obschon straffällig, vor die Wahl gestellt, sich der rechtlichen Strafverfolgung zu unterziehen oder die folgenden Artikel anzunehmen, nämlich: 1. auf kommendes Mittfasten [April 3.] 10 fl Strafe an den Amtmann zu bezahlen, 2. den zwischen ihm und Bernhard Schneyder, B. zu Neuenstadt, und dessen Sohn Jost errichteten Vertrag zu halten, 3. alles zu befolgen, was ihm noch künftig vor dem Stadtgericht Neuenstadt oder anderswo auferlegt wird, sodann nach seiner Entscheidung für diese Artikel und auf Fürbitte seiner Frau und anderer ehrbarer Personen von Junker Wilhelm Lieb, derzeit Amtmann zu Neuenstadt, wieder freigelassen, schwört U. Bürge (um 100 fl): Hans Romer, B. zu Neuenstadt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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