Verpfändung des Marienfelder Hofs zu Osnabrück mit allem Zubehör an die Äbtissin Lucretia Elsabein Vincke und dem Konvent von Bersenbrugk durch Abt Johann von Werden und das Kloster Marienfeld. Transfix: Dieselbe Äbtissin quittiert über die Ablösung der Obligation durch Abt Johann Stades von Marienfeld.