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"Bericht[e]"' von der Exekution Joseph Süß Oppenheimers
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 48/14 Bü 130/3
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 48/14 Joseph Süß-Oppenheimer, Geheimer Finanzrat - Inquisition, Prozeß, Beweismaterial / Vermögenserfassung und -abwicklung als Konkursverfahren -
Joseph Süß-Oppenheimer, Geheimer Finanzrat - Inquisition, Prozeß, Beweismaterial / Vermögenserfassung und -abwicklung als Konkursverfahren - >> 13. Zum Bestand gehörende Unterlagen und Stücke aus dem Umfeld der beteiligten württembergischen hohen Regierungsbeamten >> 13.2 Druckschriften
Freiburg 1738
4 Stücke (1) bis (4)
(1) - "Umständlicher Bericht von der Execution des Juden Süß Oppenheimers [...] " Druck Freyburg 1738
Letzte Druckseite Spottverse (Reimform) als "Grabschrifft" und auf den Leichnam Im "Korb" als "Denckmahl" .
4 Blatt, doppelseitig bedruckt Beigebunden
(2) - [ M. Georg Cunrad Rieger:] "Wahrer Bericht von den letzten Stunden des Welt-bekandten Juden Joseph Süß-Oppenheimer [..]", Freyburg 1738 Blatt;
einschließlich technische Zeichnung mit Maßangaben zur Konstruktion des Galgens ¿als ein Wind-flügel formirt¿,
Der Bericht beginnt am 4. Dezember 1737: Rieger sei von der Inquisitionskommission beauftragt worden, die Gründe herauszufinden, warum Süß-Oppenheimer den Besuch von Geistlichen erbeten habe. Im Ergebnis läuft der Bericht darauf hinaus, dass Jsoeph Süß Oppenheimer dies getan habe, um eine letzte Chance zubekommen, das erkennbar mißgünstig betriebene Verfahren [er kennt zu diesemZeitpunkt ja noch kein Urteil, noch nicht einmal inwieweit das Verfahren schon abgeschlossen ist] noch zu beeinflussen und Gehör zu finden.
Bitten an Rieger:
1. "dass [Rieger] ihme zur Rettung seiner Unschuld an hohen Orten eine unmittelbare Audienz [zu] erlangen"
2. " [dass Rieger] "bezeugen sollt, wann er schuldig seye ihme einen kurzen Prozeß zu machen."
3. " wenn er [Süß-Oppenheomer] dergleichen nicht verwircket, ihme mit leerer Hanfd zum Land hinaus gehen zu lassen."
Rieger ''Bericht' schildert als Antwort ausschließlich intensive Bekehrungsversuche.
Der Bericht setzt in diesem Tenor wieder ein am 30. Januar ( Überführung Joseph Süß-Oppenheimers vom Asperg nach Stuttgart).
Nach Verkündigung des Todesurteils am nächsten Tag (Freitag, 31. Jan.) und des Volltreckungstermins (Dienstag, 4. Februar), wobei die Art der Hinrichtung sei Süß-Oppenheimer noch nicht mitgeteilt worden sei:
"Doch sendete die Fürstliche Commission noch selbigen Abend um 8 Uhr den Diaconum von St.Leonhard zu ihm, um die Seelen-Sorge mit ihme anzufangen. Und wurde ihm hernach der hiesige Vicarius, Herr M. Immanuel Hoffmann, zugegeben. Ein jeder suchte ihm den Weg durch Christum zu Gott weißlich und treulich zu zeigen [ ... ]".
In der Darstellung Riegers ist Süß-Oppenheimer diesen Bemühungen gegenüber immer noch erkennbar als ein Mann, der sich der Unrechtmäßiglkeit des Urteils nicht auch noch durch christliche Sündenbekenntnisse und angebotene Erlösungsmöglichkeiten nach seinem Tod beugt.
"Unter diesen Zubereitungen, oder vielmehr Bemühungen zu seiner Zubereitung, kam der DIES DECRETORIUS, der 4. Februarii, sein [ Süß-Oppenheimers] zweyter fataler Dienstag und schröckliche Gerichtstag heran [ ... ]".
Es wird geschilderrt, dass Süß-Oppenheimer nicht mehr zu Wort kommt, dass er direkt vor der Vollstreckung erst erfährt wie er "zum abscheulichen Exempel an den obern eisern Galgen mit dem Strang vom Leben zum Tod gebracht werden solle". Seine Klagerufe -anstelle des angemahnten Vater-unser-Gebets- und seine "immerwährende[r] Anruffung Gottes, als seine ADONAI, ADONAI ELOHIM, mein Gott mein Gott und Herr, (welches er wol 100 mahl aufeinander wiederholte) sey mir gnädig, denn ich bin schwach [...] " werden durch Trommelwirbel ubertönt.
Der Text Riegers beginnt v.a. im Schlussabschnitt die Frage des "Mitleids" zu reflektieren. Anstelle von -zu Unrecht erwarteten- Schmachreden sei Mitleid - als einzige der chrsitlichen Lehre gemäße mögliche Reaktion - bei den unmittelbar und in Massen zur Hinrichtung herbeigeeilten beteilgten Zuschauern erkennbar gewesen.
(3) Druck fortgesetzt Blatt 3 v, unten bis Blatt 4 versus mit:
- ¿Nachricht von der Hinrichtung des Welt-bekannten Juden / Joseph Süß Oppenheimer, Stuttgard, vom 4 Februarii.¿
Die kurze, technisch formale Darstellung des Verlaufs, nennt die Namen der beteilgten Richter und schildert die technische Durchführung der Hinrichtung. Entsprechend ist die
eingeklebte technische Skizze derGalgenkonstruktion dieser "Nachricht" zugeordnet, sie wird auf Blatt 4 v als "Kupfer-Stück" ausdrücklich erwähnt.
- angeklebt an Blatt 2: Konstruktionszeichnung des Galgengerüsts mit Sockel (gehört zu Blatt 4 versus).
(2) und (3) zusammen: 4 Blatt, dazu 1 Kupferstich/Konstruktionszeichnung ebenfalls beigebunden:
(4) - [ M. Immanuel Hoffmann, Vicarius :] Fortsetzung des Wahren Berichts von der Aufführung des Juden Joseph Süß Oppenheimer in den letzten Tagen seines Lebens gegen die zu ihm ins Gefängnis geschickten Herren Geistlichen. Freyburg 1738. 4 Blatt.
Schilderung in Dialogform den Diensteifer der beteilgten Geistlichen (hier v.a. Hoffmann und Heller).
Zusammengeheftete Bogen, 4 mal jeweils 4 Blatt in 1 Heft, Format 20,3 x 16,8 cm. 1 Kupferstich (Konstrukionszeichnung, Ü
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.