Endris Götz aus Dossenheim [Kr. Heidelberg], wegen Diebstahls zu Leonberg gef., jedoch auf Fürbitte freigelassen, gelobt, Württemberg unverzüglich zu verlassen und ohne Erlaubnis nicht wieder zu betreten, auch Rechtsansprüche an württembergische Untertanen nur vor den zuständigen württembergischen Gerichten geltend zu machen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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