Prozess beim Reichskammergericht zu Speyer in Sachen Limpurg-Speckfeld als Appellant contra Schwarzenberg und die schwarzenbergischen Gerichtsschöffen zu Markt Seinsheim, die vogteiliche Obrigkeit und Gerichtsbarkeit über Michael Müller und andere limpurgische Hintersassen zu Markt Herrnsheim und Seinsheim betreffend, angefangen 1590 und fortgesetzt bis 1605, besteht auf gütlicher Beilegung und der von Schwarzenberg gegen Limpurg am 28. Mai 1597 eingebrachten Replik

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Staatsarchiv Nürnberg
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