Antonius Hofmeister und dessen Ehefrau Sibylla Egen verkaufen dem Rat der Stadt Schwäbisch Hall um 500 fl rh mehrere seinerzeit durch Mathis von Rinderbach, Schwager der Egen, erworbene Güter in Gailenkirchen, deren Pächter und Gefälleertrag im Folgenden detailliert aufgezählt werden. Für die Liegenschaften sind außerdem bestimmte Sterbfälle und Laudemien zu bezahlen und Frondienste zu erbringen, die Obrigkeit und (Grund-) Herrschaft liegt bei den Eigentümern. Die Verkäufer quitttieren den Erhalt der Kaufsumme, treten der Stadt ihre bisherigen Rechte an den Objekten ab, übertragen dieselben und übernehmen auch namens ihrer Erben die Gewähr für das Geschäft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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