Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, bekundet: Nachdem beim Jahrmarkt 1494 an Katharinentag in Odenheim bei einem Auflauf zwei seiner Untertanen aus Bretten, die Schuhmacher Thonigus und Wenndel, erschlagen wurden, haben die Hinterbliebenen ihn gebeten, ihnen beim Belangen der Tatverdächtigen, der Knechte Hans Nefe von (Sinnersdorf), Jacob von Sachsenhausen und Lazarus von Elsaßzabern, sämtlich im Dienst Bischof Ludwigs von Speyer, zu helfen. Er hat einen Tag anberaumt, an dem die (einzeln genannten) Klageführer in Anwesenheit der Beklagten und des hochstiftisch-speyerischen Hofmeisters Hans von Stettenberg und seines Sekretärs sich vor ihm wie folgt geeinigt haben: Die Hinterbliebenen der Erschlagenen erhalten 220 fl.; davon sollen 20 fl. für ein Jahrzeitgedächtnis verwendet, das Übrige hälftig geteilt werden. Weitere Schadensersatzansprüche dürfen von niemanden erhoben werden. Die Tatverdächtigen haben sich der Pfalzgrafschaft wie bei Urfehde zu verpflichten, und zwar Jacob für 12 Jahre, die beiden anderen lebenslang.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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