Die Rittergutsherrschaft von Kotzau jüngere Linie und die Marktgemeinde Oberkotzau vereinbaren, dass die Gemeinde den Abfall des Brunnenröhrenwassers auf dem Platz in den Hof des Ökonomiegebäudes des Rittergutes leiten darf.

Vollständigen Titel anzeigen
Stadtarchiv Hof