Papst Sixtus IV. beauftragt die Äbte von Hirsau und Blaubeuren und den Propst von Urach, Propst und Kapitel des Stifts Stuttgart von Exkommunikation, Suspension und Interdikt zu lösen, denen sie etwa durch die Erwerbung der Kirchen in Neckargröningen und Uffkirch und die Bezahlung dafür verfallen sind. .