Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz versichert, dass das von seinen Untertanen von Selz (die unsern von Selse) in Fron geschlagene Reisigholz im Erlebusch und dem langen Hade denen von Selz keinen Vorschub (furstant) an ihren dortigen Holzrechten und denen von Beinheim keine Hinderung an denselben tun soll, sondern der Holzschlag für beide Seiten unbeschadet ihrer Rechte geschieht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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