Der Propst Hinrich von Rhemen (Remmen), die Priorin Swene des Quaden und der Konvent der Jungfern zu Oelinghausen (Olinckhusen) bekunden, sie hätten zu Behuf des Klosters von Heidenreich dem Wulff (Wulue) zu Füchten (tor Vuchten) einen Hof zu Bachum (Bachem) im Kirchspiel von Hüsten (Husten) gekauft. Auf diesem wohnt zur Zeit Johan tor Har. Den Hof hat das Kloster bar bezahlt mit dem Gelde des Hinrik, des Pfründners des Klosters, der nun im Hospital des Klosters wohnt, ehemals aber zu Ober- Bremke (yn der Oueren Bredenbecke) ansässig war. Mitbezahlt hat dieses Geld Hinrick, der Sohn des Pfründners. Wegen dieser Wohltat überläßt das Kloster diesen beiden bzw. einem von ihnen auf Lebenszeit den Hof bzw. seine Einkünfte zu Bachum mit dem Recht, den Bebauer ein- und abzusetzen. Da das Kloster dem Verkäufer die Gnade eingeräumt hat, den Hof mit 60 rheinischen Gulden zurückzukaufen, so versprechen Propst, Priorin und Konvent, das Geld sofort wieder anzulegen in einem Gute, an dem dem Kloster das Eigentumsrecht (ervetal), den beiden genannten Personen aber auf Lebenszeit die Nutzung zusteht. Ersatzweise wollen sie den beiden aus ihrem Kornhaus bei Oelinghausen soviel Korn liefern, wie der Hof jährlich abwirft. Nach dem Tode der beiden Personen soll der Hof ganz an das Kloster fallen. Ankündigung des Siegels der Propstei und des Konvents. Gegeben 1490 Okt. 1 (op sunte Remigius dach).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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