Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Einschätzungen infolge des Gesetzes vom 18. Juni 1849 in der Gemeinde Heutingsheim für das Staatssteuerkataster, Grundstücke: Schlossgärten, Gebäude: Schloß der Gutsherrschaft von Kniestedt-Schaubeck
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Einschätzungen infolge des Gesetzes vom 18. Juni 1849 in der Gemeinde Heutingsheim für das Staatssteuerkataster, Grundstücke: Schlossgärten, Gebäude: Schloß der Gutsherrschaft von Kniestedt-Schaubeck