A Rep. 002 Magistrat der Stadt Berlin, Bürgerrechtsregistratur (Bestand)
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A Rep. 002
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> A Bestände vor 1945 >> A 2 Magistrat der Stadt Berlin >> A 2.3 Magistrat der Stadt Berlin 1809-1945
(1717) 1726 - 1880
Vorwort: A Rep. 002 Magistrat der Stadt Berlin, Bürgerrechtsregistratur
1.1. Behördengeschichte
Die ersten schriftlichen Quellen über das Berliner Bürgerrecht gehen in das 13. Jahrhundert zurück. Seit dem Mittelalter war der Gewinn der Bürgerschaft mit Rechten und Pflichten verbunden: Mitbesitz an Weide und Wasser, Zollfreiheit und Rechtsschutz, Zugang zu den städtischen Ämtern und Gewerben einerseits, Treue und Folgepflicht gegenüber Rat und Landesherren andererseits. Wer sich in Berlin und Cölln mit Hausbesitz niederlassen und ein Handwerk ausüben wollte, musste um Aufnahme als Bürger ersuchen, Bürgergeld entrichten und den Bürgereid leisten. Die Neuaufnahmen wurden in Registern des Magistrats vermerkt (Bürgerbücher) und darüber - nachweislich seit dem 17. Jahrhundert - Bürgerbriefe ausgefertigt und ausgehändigt. Nach der Vereinigung der Residenzen (1709) entstand der Status der "Schutzverwandten", die ebenfalls zur Bürgerschaft zählten. Die Bürgerbücher und -protokolle wurden nunmehr differenziert nach Religionsbekenntnis und sozialem Stand geführt. Die große französische Kolonie besaß ein eigenes Bürgerrecht. Nach dem preußischen allgemeinen Landrecht bildeten die in der Bürgerrolle eingetragenen Bürger die Stadtgemeinde. In Berlin blieb jedoch eine zunehmende Bevölkerungsmenge außerhalb der Bürgerschaft. Das Wahlrecht für die erste Stadtverordnetenversammlung 1809 war abhängig vom Bürgerstatus bzw. einer nachweislichen Jahreseinnahme von 200 Talern. Auch durch die Einführung der Städteordnung hatte sich das Zahlenverhältnis zwischen Bürgern und Einwohnern nicht gebessert, obwohl § 15 der Städteordnung diejenigen zum Erwerb des Bürgerrechts verpflichtete, die in der Stadt Grundstücke kaufen oder ein Gewerbe ausüben wollten. 1850 besaß nur jeder 14. Bewohner das Bürgerrecht. Auch städtische Beamte gehörten zum großen Teil nicht zur Bürgerschaft. Die Gemeindeordnung von 1850 beseitigte schließlich den Unterschied zwischen Bürgern und Schutzverwandten und stellte alle Einwohner als Mitglieder der Stadtgemeinde gleich.
Mit der Städteordnung von 1809 wurde der Status eines "Ehrenbürgers" eingeführt, den der Magistrat verdienten Einwohnern verleihen konnte. Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurden auf diese Weise zunehmend auch "Nicht-Berliner" für ihre Verdienste um die Stadt geehrt.
1.2. Bestandsgeschichte
Unter dieser Repositur sind Amtsbücher und Akten des Berliner Ratskollegiums und des Generalbüros des Magistrats zusammengefasst. Die Überlieferung gelangte um 1900 in das Stadtarchiv. 1943 erfolgte die Auslagerung des in den 30er Jahren detailliert erschlossenen Bestandes nach Kietz bei Lenzen. Nur ein Teil des Evakuierungsgutes konnte wieder geborgen werden. In den 1950er Jahren wurde aus den verbliebenen Bürgerrechtsprotokollen erneut eine Namenskartei erarbeitet.
2. Bestandsgeschichte
Der Bestand enthält 167 Akten (10,90 lfm) mit einer Laufzeit 1726-1881. Die Akten beinhalten Bestimmungen über die Erteilung des Bürgerrechts an verschiedene soziale und Berufsgruppen, Aberkennungen des Bürgerrechts und die Verwaltung der Bürgerrechtsgelder. Weitere Akten geben Auskunft zum Ehrenbürgerrecht, zum Ehrenbürgerbuch und zu den Jubiläen von Bürgern. Es sind Bürgerrechtsprotokolle (1726-1822, lückenhaft), Bürgerrollen (A-Z, 1767-1847), Bürgerbief (1795) und Einwohnermeldebücher (nach Straßen geordnet, 1813-1833) vorhanden.
Das Findbuch wurde im Rahmen eines Praktikums mit der Software Augias.Archiv 7.1. erfasst. Eine Namenskartei zu den Bürgerrechtsprotokollen (1758-1819) und deren elektronische Datenerfassung können die Recherchen nach Personen unterstützen.
Die Akten sind verfilmt und werden aus konservatorischen Gründen nur noch als Mikrofilm vorgelegt. Die Filme sind über die angegebene Mikrofilm-Nummer bestellbar.
Für die nach 2002 zugeordneten Akten liegen keine Mikrofilme vor.
3. Korrespondierende Bestände
Landesarchiv Berlin (LAB)
LAB A Rep. 500 Rat zu Berlin (bis 1709)
LAB A Rep. 510 Rat zu Cölln (bis 1709)
LAB A Rep. 550 Magistrat der vereinigten Residenzstadt Berlin (ab 1709) (hier insbesondere die Meldungen der Parochialkirchen über Geburten, Trauungen und Sterbefälle 1758-1780, lückenhaft)
LAB A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
LAB F Rep. 240 Zeitgeschichtliche Sammlung
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam (BLHA)
BLHA Pr.Br.Rep. 2 Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer
BLHA Pr.Br.Rep. 2 A Regierung Potsdam
4. Literaturverzeichnis
Das älteste Berliner Bürgerbuch 1453-1700, hrsg. v. Peter v. Gebhardt, Berlin 1927 (= Veröff. der Historischen Kommission f. d. Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin I; Quellen und Forschungen zur Geschichte Berlins 1).
Die Bürgerbücher von Cölln an der Spree 1508-1611 und 1689-1709. Die chronikalischen Nachrichten des ältesten Cöllner Bürgerbuches 1542-1610, hrsg. v. Peter v. Gebhardt, Berlin 1930 (= Veröff. der Historischen Kommission f. d. Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin I; Quellen und Forschungen zur Geschichte Berlins 3).
Die Bürgerbücher und die Bürgerprotokollbücher Berlins von 1701-1750, hrsg. von Ernst Kaeber, Berlin 1934 (= Veröff. der Historischen Kommission f. d. Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin I; Quellen und Forschungen zur Geschichte Berlins 4).
Clauswitz, Paul: Die Städteordnung von 1808 und die Stadt Berlin, Berlin 1908.
Berlin, Juni 2005 und März 2011 Dr. Regina Rousavy und Kerstin Bötticher
1.1. Behördengeschichte
Die ersten schriftlichen Quellen über das Berliner Bürgerrecht gehen in das 13. Jahrhundert zurück. Seit dem Mittelalter war der Gewinn der Bürgerschaft mit Rechten und Pflichten verbunden: Mitbesitz an Weide und Wasser, Zollfreiheit und Rechtsschutz, Zugang zu den städtischen Ämtern und Gewerben einerseits, Treue und Folgepflicht gegenüber Rat und Landesherren andererseits. Wer sich in Berlin und Cölln mit Hausbesitz niederlassen und ein Handwerk ausüben wollte, musste um Aufnahme als Bürger ersuchen, Bürgergeld entrichten und den Bürgereid leisten. Die Neuaufnahmen wurden in Registern des Magistrats vermerkt (Bürgerbücher) und darüber - nachweislich seit dem 17. Jahrhundert - Bürgerbriefe ausgefertigt und ausgehändigt. Nach der Vereinigung der Residenzen (1709) entstand der Status der "Schutzverwandten", die ebenfalls zur Bürgerschaft zählten. Die Bürgerbücher und -protokolle wurden nunmehr differenziert nach Religionsbekenntnis und sozialem Stand geführt. Die große französische Kolonie besaß ein eigenes Bürgerrecht. Nach dem preußischen allgemeinen Landrecht bildeten die in der Bürgerrolle eingetragenen Bürger die Stadtgemeinde. In Berlin blieb jedoch eine zunehmende Bevölkerungsmenge außerhalb der Bürgerschaft. Das Wahlrecht für die erste Stadtverordnetenversammlung 1809 war abhängig vom Bürgerstatus bzw. einer nachweislichen Jahreseinnahme von 200 Talern. Auch durch die Einführung der Städteordnung hatte sich das Zahlenverhältnis zwischen Bürgern und Einwohnern nicht gebessert, obwohl § 15 der Städteordnung diejenigen zum Erwerb des Bürgerrechts verpflichtete, die in der Stadt Grundstücke kaufen oder ein Gewerbe ausüben wollten. 1850 besaß nur jeder 14. Bewohner das Bürgerrecht. Auch städtische Beamte gehörten zum großen Teil nicht zur Bürgerschaft. Die Gemeindeordnung von 1850 beseitigte schließlich den Unterschied zwischen Bürgern und Schutzverwandten und stellte alle Einwohner als Mitglieder der Stadtgemeinde gleich.
Mit der Städteordnung von 1809 wurde der Status eines "Ehrenbürgers" eingeführt, den der Magistrat verdienten Einwohnern verleihen konnte. Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurden auf diese Weise zunehmend auch "Nicht-Berliner" für ihre Verdienste um die Stadt geehrt.
1.2. Bestandsgeschichte
Unter dieser Repositur sind Amtsbücher und Akten des Berliner Ratskollegiums und des Generalbüros des Magistrats zusammengefasst. Die Überlieferung gelangte um 1900 in das Stadtarchiv. 1943 erfolgte die Auslagerung des in den 30er Jahren detailliert erschlossenen Bestandes nach Kietz bei Lenzen. Nur ein Teil des Evakuierungsgutes konnte wieder geborgen werden. In den 1950er Jahren wurde aus den verbliebenen Bürgerrechtsprotokollen erneut eine Namenskartei erarbeitet.
2. Bestandsgeschichte
Der Bestand enthält 167 Akten (10,90 lfm) mit einer Laufzeit 1726-1881. Die Akten beinhalten Bestimmungen über die Erteilung des Bürgerrechts an verschiedene soziale und Berufsgruppen, Aberkennungen des Bürgerrechts und die Verwaltung der Bürgerrechtsgelder. Weitere Akten geben Auskunft zum Ehrenbürgerrecht, zum Ehrenbürgerbuch und zu den Jubiläen von Bürgern. Es sind Bürgerrechtsprotokolle (1726-1822, lückenhaft), Bürgerrollen (A-Z, 1767-1847), Bürgerbief (1795) und Einwohnermeldebücher (nach Straßen geordnet, 1813-1833) vorhanden.
Das Findbuch wurde im Rahmen eines Praktikums mit der Software Augias.Archiv 7.1. erfasst. Eine Namenskartei zu den Bürgerrechtsprotokollen (1758-1819) und deren elektronische Datenerfassung können die Recherchen nach Personen unterstützen.
Die Akten sind verfilmt und werden aus konservatorischen Gründen nur noch als Mikrofilm vorgelegt. Die Filme sind über die angegebene Mikrofilm-Nummer bestellbar.
Für die nach 2002 zugeordneten Akten liegen keine Mikrofilme vor.
3. Korrespondierende Bestände
Landesarchiv Berlin (LAB)
LAB A Rep. 500 Rat zu Berlin (bis 1709)
LAB A Rep. 510 Rat zu Cölln (bis 1709)
LAB A Rep. 550 Magistrat der vereinigten Residenzstadt Berlin (ab 1709) (hier insbesondere die Meldungen der Parochialkirchen über Geburten, Trauungen und Sterbefälle 1758-1780, lückenhaft)
LAB A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
LAB F Rep. 240 Zeitgeschichtliche Sammlung
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam (BLHA)
BLHA Pr.Br.Rep. 2 Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer
BLHA Pr.Br.Rep. 2 A Regierung Potsdam
4. Literaturverzeichnis
Das älteste Berliner Bürgerbuch 1453-1700, hrsg. v. Peter v. Gebhardt, Berlin 1927 (= Veröff. der Historischen Kommission f. d. Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin I; Quellen und Forschungen zur Geschichte Berlins 1).
Die Bürgerbücher von Cölln an der Spree 1508-1611 und 1689-1709. Die chronikalischen Nachrichten des ältesten Cöllner Bürgerbuches 1542-1610, hrsg. v. Peter v. Gebhardt, Berlin 1930 (= Veröff. der Historischen Kommission f. d. Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin I; Quellen und Forschungen zur Geschichte Berlins 3).
Die Bürgerbücher und die Bürgerprotokollbücher Berlins von 1701-1750, hrsg. von Ernst Kaeber, Berlin 1934 (= Veröff. der Historischen Kommission f. d. Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin I; Quellen und Forschungen zur Geschichte Berlins 4).
Clauswitz, Paul: Die Städteordnung von 1808 und die Stadt Berlin, Berlin 1908.
Berlin, Juni 2005 und März 2011 Dr. Regina Rousavy und Kerstin Bötticher
Bestand
Verwandte Verzeichnungseinheiten: LAB A Rep. 500 Rat zu Berlin (bis 1709)
LAB A Rep. 510 Rat zu Cölln (bis 1709)
LAB A Rep. 550 Magistrat der vereinigten Residenzstadt Berlin (ab 1709)
LAB A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
LAB F Rep. 240 Zeitgeschichtliche Sammlung
BLHA Pr.Br.Rep. 2 Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer
BLHA Pr.Br.Rep. 2 A Regierung Potsdam
LAB A Rep. 510 Rat zu Cölln (bis 1709)
LAB A Rep. 550 Magistrat der vereinigten Residenzstadt Berlin (ab 1709)
LAB A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
LAB F Rep. 240 Zeitgeschichtliche Sammlung
BLHA Pr.Br.Rep. 2 Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer
BLHA Pr.Br.Rep. 2 A Regierung Potsdam
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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22.08.2025, 11:21 MESZ