Ratsältere, Bürgermeister und Rat der kurpfalzbaierischen Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen der Ulmer Bürger und Kunsthändler Theodor Ulrich Nübling als Bräutigam und die ledige Ulmer Bürgerin Sibille Jakobine Holl als Braut. Begleitet werden sie von dem Münsterprediger und Professor Johann Wilhelm Stüber und dem Schreiber am Hospitalamt Christian Keßler als Pfleger der Söhne des Bräutigams Heinrich und Wilhelm aus seiner ersten Ehe sowie dem Kaufmann Septimus Holl als Beistand der Braut. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 12. Juli 1803 abgeschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 511] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Söhne des Bräutigams noch minderjährig sind und somit der Pflegschaft des Rats unterstehen. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts abgeschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung der Söhne des Bräutigams vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.