Gallin Schmid von Langenenslingen (Ennßlingen) tut kund, daß er von den ehrsamen Adam Roth, Priester und Pfarrer zu Herbertingen (Herpentingen), sowie Hans Hipschlin und Hanni Schmid, beide Pfleger der Pfarrkirche daselbst, die der Pfarrkirche eigene Mühle zu Herbertingen in Aufhofen (Uffhofen) mit Haus, Hof, Scheuer, Ställen und Gärten sowie [einzeln aufgeführten] Ackern zur Leihe auf Lebenszeit empfangen hat. Er muß die Mühle selbst nutzen und in baulichen Ehren halten. Er ist verpflichtet, den Mühlenstock sofort, nach 15 Jahren aber die ganze Mühle auf seine Kosten von Grund auf neu zu erbauen. Dafür soll ihm aus den Hölzern des Dorfes Holz gegeben werden, wie es üblich ist, wenn jemand in Herbertingen baut [näher geregelt]; die Heiligenpfleger haben ihn bei dieser Beschaffung des Bauholzes zu unterstützen. Verstirbt er vor dem Ablauf der 15 Jahre, sind seine Erben nicht zu dem Neubau verpflichtet, es sei denn, daß ihnen die Mühle geliehen ist. Schmid ist zu einer jährlich zu Martini fälligen Abgabe eines Zinses von 10 lb. h. Saulgauer (Sulger) W. und von 2 Vierteln Öl an die Heiligenpfleger verpflichtet sowie zu den herkömmlichen Steuern, Diensten und Lasten. An das Spital zu Saulgau hat er jährlich gen. Geld- und Naturalabgaben abzuliefern. Er bestätigt den Empfang eines Mühlsteins und [einzeln aufgeführter] Geräte, welche nach seinem Tode oder bei Aufgabe der Mühle zurückzugeben oder auf gen. Weise zu ersetzen sind. Als Bürgen zu gen. Bedingungen stellt der A. seinen Vater Cunrat Schmid sowie Jacob Miller und Bartholome Sutor, alle drei von Langenenslingen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt die Mühle zurück an die Heiligenpfleger. Gen. Personen: Simon Schnider, Jörig Erhart, Hans Fürst, Päulin Harsch, Claus Kad.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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