Bischof Wilhelm von Straßburg verleiht das bischöfl. Gültgut zu Ettenheim, gen. das große Gültgut des großen Hofes, an 15 genannte Bürger zu Ettenheim zu Erblehen gegen eine jährliche Gült von 20 Viertel Weizen, 50 Viertel Roggen und 60 Viertel Hafer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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