König Kasimir (III.) von Polen etc. gewährt auf Bitten Kaiser Karls (IV.) , seines Schwiegersohnes, allen Nürnberger Kaufleuten, insbesondere den über Krakau nach Rußland und Lemberg Handelnden, seinen königlichen Schutz; jedoch sollen die Händler gehalten sein, beim Verkauf von Groß- und Kleinwaren in Kraukau und überall sonst in Polen die dort übliche Münze anzunehmen. - Siegler: der Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg
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