Johann von Westhausen (Westhus), Vogt zu Rufach, bekundet, dass er Johann Bocke, Bürger zu Straßburg, oder dessen Erben 3 ½ Pfund Straßburger Pfennig verkauft hat, die Nikolaus von Rosheim (Roßheim), Lohnherr (lonherre) der Stadt Straßburg, und dessen Ehefrau Suse von Müllenheim (Mülnheim) dem Aussteller jährlich auf St. Martins-Tag [= 11. November] aus folgenden Gütern im Bann zu Königshofen (Kúnygeshofen) geben sollen: einem Feldstück beim "Snellinge", das vor dem "zehenacker" in der "Cammer" liegt, rings umgeben von der Allmende; einem Waldstück, genannt "Wyrichs holtz", das ebenfalls in der "Cammer" liegt und von der Allmende rings umgeben ist; 1 Tagwerk Wiesen (tagwon matten) in der "Cammer", das vorn an den Steinweg grenzt und auf der anderen Seite an den zuvor genannten Klaus von Rosheim; einem Wiesenstück, genannt die "Holtzmatte", einerseits neben Spote und andererseits neben den Vikaren zum Münster; zwei kleinen Inseln (werdelin) "zue Murre", um die die Ill (Ille) fließt; 3 Tagwerk Wiesen auf der "Holtzmatte" neben der "Pfettensheimin" (Pfettisheim) und andererseits neben dem zuvor genannten Tagwerk Wiesen. Die Gült ist wiederlöslich mit 70 Pfund Straßburger Pfennig, wie aus der Urkunde hervorgeht, die darüber ausgestellt und mit dem Siegel des Hofs zu Straßburg besiegelt wurde und die der Aussteller dem Johann Bocke übergeben hat. Der Kauf ist um 70 Pfund Straßburger Pfennig geschehen, die der Käufer dem Aussteller vollständig bezahlt hat. Der Aussteller verzichtet für sich und seine Erben auf alle denkbaren rechtlichen Einwände, die später gegen diesen Kauf erhoben werden könnten. Dem Aussteller und seinen Erben wird ein unbefristetes Wiederkaufsrecht mit 70 Pfund Straßburger Pfennig eingeräumt.