Theyß Hürt, Müller zu Herrenberg an der Ammer, gef. und etliche Tage in Herrenberg festges., vor die Wahl gestellt, Spiel und Zechen zu meiden oder alle "verwaltung und handtierung gäntzlichen abzutreten", wählt das erstere, gelobt es eidlich und schwört U. Er hatte trotz Vorstrafen wegen Verschwendung, Vernachlässigung seiner Mühle durch dauernden Wirtshausbesuch, sinnlosen Betrinkens, im Rauschzustand begangener strafbarer Handlungen, Spielens und dadurch verursachter Gefährdung von Weib und Kindern, sowie entgegen einem Urteil, keine Zeche mehr zu besuchen, die alten Fehler nicht abgelegt; erst kürzlich hatte er an einem Tag bis 80 fl. verspielt.