Verbotswidrige Holzungen in Privatwaldungen der Herren Houben, Jörissen und Cons. in dem ihnen gehörenden Marienbaumer Wald; verbotswidrige Holzungen im geteilten Isseler Erbenwald durch Witwe Bruns/ Gemeinde Ossum, Herrn Poitzen/ Bürgermeisterei Strümp und Witwe Viehoff/ Niederkassel