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Ratsverlass (Decretum in senatu), wonach künftig bei Hinterlassenschaften, die an Brandenburgische Untertanen fallen jeweils 2 1/2 Prozent (2 1/2 Gulden von 100 Gulden) einbehalten werden, die an das Armen- und Arbeitshaus abzuführen sind.

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Stadtarchiv Nürnberg
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