Heinrich Franck ("Frannckh") von Haberschlacht, Brackenheimer Amts, gefangengesetzt zu Brackenheim wegen wiederholt gebrochener Urfehde [s. Nr. 698 und 698a] und weil er wider sein Versprechen nach Württemberg zurückgekehrt und nach Haberschlacht gegangen ist, schwört Urfehde, nachdem er von Johann Neipper vor Gericht gestellt und dazu verurteilt wurde, noch 14 Tage im Turm zu liegen, danach Dorf und Markung Haberschlacht nicht mehr zu verlassen, keine offenen Zechen und Gesellschaften zu besuchen, außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Wehre bei sich zu tragen und sich wohl und ordentlich zu verhalten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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