1) "Schern Jeckel", wohnhaft zu Erbach, 2) Peter "Bernharts Hen" Sohn an der Heidenfahrt ("an dem Heydenfare"), als Hauptleute, 3) Elchin am Rhein und 4) "Clese Greden" Sohn am Rhein, alle wohnhaft bei Heidesheim ("Heyseßheim") an der Heidenfahrt ("Heyden fare"), bestehen auf zwanzig Jahre zu Erbe von Prior und Konvent der Kartause ihre zwei Stück Auen, die erste genannt "Boberlings auwe" (zwischen "Hen Erken" einerseits und "Heiln Hen" und "Heiln Gerus" andererseits), die zweite "off dem alten sanne" oben an dem "heupt", an die Herrn zum Hl. Grab grenzend, beide Stücke in Nieder-Ingelheimer ("Nyder Ingelnheimer") Mark, gegen 4 fl. Mainzer ("Mentzer") Währung Zins, fällig aus einer Hand auf Martini, spätestens in den vier Weihnachtstagen nach Mainz ("Mentz"). (Nutzungsbestimmungen im einzelnen.). Unterpfänder: 1) 1 Viertel Acker in Erbacher Mark (Angrenzer Peter "Slych"), stößt auf den Eltviller Weg ("off Eltfeller wegk") zu "Glymen acker" zu - zinst 6 Schilling und 1/2 Kappen dem Pfarrer zu Erbach;. 2) 1 Viertel Weingarten in Erbacher Mark (Angrenzer "Hengin Phyffer" und "Schern Hen") - zinst 6 Schilling Junker "Heyman" zu Kiedrich ("Kederich");. 3) 1 Kappusgarten (Angrenzer das Spitalkloster zu Nieder-Ingelheim ("Nyder Ingelnheim"));. 4) 1 Baumstück (Angrenzer Kloster Eberbach ("Erbach"), dem das Stück auch zinst). S. des Gerichts zu Heidesheim ("Heyseßheim"). "Datum a.d. MCCCCLXX nono in die sancti Gregorii pape."