Klage wegen eines von dem Herzog von Jülich-Kleve-Berg an die Kläger gerichteten Patents mit „in Schriften verfaßter Werbung“, das durch jül. Gesandte überbracht und verlesen worden war. In dieser Protestschrift wurde den Klägern unter Ermahnung zur Folgsamkeit vorgehalten, daß sie die Beamten des Herzogs bei der Ausübung ihrer Rechtsprechung gehindert hätten. Die Kläger sahen sich dadurch in ihrer Ehre verletzt, da ihre rechtmäßige Wahl als Bürgermeister und Rat bezweifelt wurde. Sie werfen den Gesandten außerdem vor, daß sie auf dem Markt in Aachen ihre „schriftliche Werbung“ unter das Volk geworfen hatten. An verschiedenen Orten des Herzogtums Jülich waren sie auch gegen Personen vorgegangen, die sie durch Versperrung der Straßen bei der Ausübung ihrer Handelsgeschäfte behinderten. Bei der Belästigung von Bürgern aus Aachen auf ihrem Weg zur Frankfurter Fastenmesse hatte sich, als diesen ihre Waren abgenommen wurden, besonders Adam Krummel hervorgetan. Die Kläger betrachten die Handlungen als eine Verletzung des allgemeinen Landfriedens und der Reichsordnung.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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