Klage wegen eines von dem Herzog von Jülich-Kleve-Berg an die Kläger gerichteten Patents mit „in Schriften verfaßter Werbung“, das durch jül. Gesandte überbracht und verlesen worden war. In dieser Protestschrift wurde den Klägern unter Ermahnung zur Folgsamkeit vorgehalten, daß sie die Beamten des Herzogs bei der Ausübung ihrer Rechtsprechung gehindert hätten. Die Kläger sahen sich dadurch in ihrer Ehre verletzt, da ihre rechtmäßige Wahl als Bürgermeister und Rat bezweifelt wurde. Sie werfen den Gesandten außerdem vor, daß sie auf dem Markt in Aachen ihre „schriftliche Werbung“ unter das Volk geworfen hatten. An verschiedenen Orten des Herzogtums Jülich waren sie auch gegen Personen vorgegangen, die sie durch Versperrung der Straßen bei der Ausübung ihrer Handelsgeschäfte behinderten. Bei der Belästigung von Bürgern aus Aachen auf ihrem Weg zur Frankfurter Fastenmesse hatte sich, als diesen ihre Waren abgenommen wurden, besonders Adam Krummel hervorgetan. Die Kläger betrachten die Handlungen als eine Verletzung des allgemeinen Landfriedens und der Reichsordnung.
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Klage wegen eines von dem Herzog von Jülich-Kleve-Berg an die Kläger gerichteten Patents mit „in Schriften verfaßter Werbung“, das durch jül. Gesandte überbracht und verlesen worden war. In dieser Protestschrift wurde den Klägern unter Ermahnung zur Folgsamkeit vorgehalten, daß sie die Beamten des Herzogs bei der Ausübung ihrer Rechtsprechung gehindert hätten. Die Kläger sahen sich dadurch in ihrer Ehre verletzt, da ihre rechtmäßige Wahl als Bürgermeister und Rat bezweifelt wurde. Sie werfen den Gesandten außerdem vor, daß sie auf dem Markt in Aachen ihre „schriftliche Werbung“ unter das Volk geworfen hatten. An verschiedenen Orten des Herzogtums Jülich waren sie auch gegen Personen vorgegangen, die sie durch Versperrung der Straßen bei der Ausübung ihrer Handelsgeschäfte behinderten. Bei der Belästigung von Bürgern aus Aachen auf ihrem Weg zur Frankfurter Fastenmesse hatte sich, als diesen ihre Waren abgenommen wurden, besonders Adam Krummel hervorgetan. Die Kläger betrachten die Handlungen als eine Verletzung des allgemeinen Landfriedens und der Reichsordnung.
AA 0627, 6335 - Nachtrag 1
AA 0627 Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben
Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben >> 6. Nachträge
(1591)
Enthaeltvermerke: Kläger: Syndicus, Bürgermeister, Schöffen und Rat des Königlichen Stuhls zu Aachen Beklagter: Herzog Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg und Konsorten; seine Beamten, Befehlshaber und Diener, insbesonders Adam Krummel Prozeßart: Mandatsprozeß (Mandati de non offendendo sine clausula) Instanzen: RKG ? - ? (1591) Beweismittel: Zeugenverhöre, 1591 (Bl. 10 - 11, 20 - 30). Beschreibung: 2,5 cm, 31 Bl., lose, 11 Aktenstücke, prod. 26. Feb. 1591 - 13. Apr. 1591; kein Protokoll vorhanden.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:31 MESZ
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Hierarchie Detailansicht
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- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
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