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Landgr. Hermann entscheidet zwischen dem Kl. Hasungen und denen v. Gasenhausen (Gazin-) um ½ Malter Korns aus ihrem Gut zu Wichdorf (-torff), dass...
Ausf., Papier, kleines Rücksiegel des Landgrafen fast ganz abgesprungen.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1408 dominica die post festum b. Andree ap.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgr. Hermann entscheidet zwischen dem Kl. Hasungen und denen v. Gasenhausen (Gazin-) um ½ Malter Korns aus ihrem Gut zu Wichdorf (-torff), dass die von Hasungen es behalten sollen, da sie es länger als 40 Jahre besessen und darüber einen Brief vom Vater der v. Gasenhausen hatten. auch seien sie nicht verpflichtet denen v. Gasenhausen Botschuhe zu geben, obwohl sie vielleicht solche ihrem Vater geschenkt hätten.